Das Anprobieren von Schuhen ist ein vom jeweiligen Händler angebotener Service. Es wird dem potentiellen Käufer hierdurch die Möglichkeit geboten, den Schuh nicht nur anzuschauen, sondern auch auf Bequemlichkeit, Sitz, usw. zu prüfen.
Allerdings wird vorausgesetzt, daß sich die Schuhe auch nach der Anprobe in einem neuwertigen Zustand befinden, bzw. als Neuware verkauft werden können. Ist dies gegeben, ist die Anprobe von Schuhwerk grundsätzlich auch bei Versandware zulässig, da sie schließlich ein wichtiges Kaufkriterium darstellt. Schließlich will niemand die “Katze im Sack” kaufen.
Nachtrag: weitere Tipps für den Schuhkauf finden Sie hier.
